Rechtsprechung
BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungspflicht einer Versicherung bei Falschbeantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand des Versicherten - Gefahrerheblichkeit eines vom Versicherer nachgefragten Umstandes - Ablehnung des Abschlusses eines Versicherungsvertrages bei früherer gesundheitlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1049
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87
Die Anzeigeobliegenheit ist auch nicht im Wege mündlicher Informationserteilung an die zur Antragsaufnahme von der Beklagten eingesetzten Vermittlungsagenten erfüllt worden, was möglich gewesen wäre und was der Versicherer gegen sich gelten lassen müßte (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 3 c). - BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82
Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand
Auszug aus BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87
Maßgebend ist demnach, ob die Beklagte, hätte sie die gebotene umfassende Information über die Vorgänge im Spätherbst 1979 erhalten, Veranlassung gesehen hätte, entweder einen Vertragsschluß überhaupt abzulehnen oder zumindest mit anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629).
- LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06
Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung …
Allerdings ist nicht jede frühere gesundheitliche Störung im Befinden des künftigen Versicherungsnehmers und nicht jede der Beschwerden, die Anlass zur Einschaltung von Ärzten gegeben hat, im Sinne dieser Zweifelsregel geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages abzulehnen oder sich nur auf einen Vertrag mit erhöhten Prämien oder mit Versicherungsausschlüssen einzulassen (BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 234, 235; OLG Hamm R+S 1994, 281).Liegt die Gefahrerheblichkeit des erfragten, aber nicht mitgeteilten Umstandes nicht auf der Hand - ist die Gesundheitsstörung also nicht als besonders leicht einzuordnen - so kann der Versicherer das geltend gemachte Fehlen von Gefahrerheblichkeit nur dadurch prozessual wirksam bestreiten, dass er sich dazu äußert, von welchen Grundsätzen er bei seiner Risikoprüfung ausgeht (st. Rspr. Vgl. BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 324, 325).
- LG Bielefeld, 22.02.2007 - 25 O 105/06
Krankenversicherung - PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen
Allerdings ist nicht jede frühere gesundheitliche Störung im Befinden des künftigen Versicherungsnehmers und nicht jede der Beschwerden, die Anlass zur Einschaltung von Ärzten gegeben hat, im Sinne dieser Zweifelsregel geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages abzulehnen oder sich nur auf einen Vertrag mit erhöhten Prämien oder mit Versicherungsausschlüssen einzulassen (BGH NJW-RR 1988, 1049,1050; BGH NJW-RR 2001, 234,235; OLG Hamm R+S 1994, 281).Liegt die Gefahrerheblichkeit des erfragten, aber nicht mitgeteilten Umstandes nicht auf der Hand - ist die Gesundheitsstörung also nicht als besonders leicht einzuordnen - so kann der Versicherer das geltend gemachte Fehlen von Gefahrerheblichkeit nur dadurch prozessual wirksam bestreiten, dass er sich dazu äußert, von welchen Grundsätzen er bei seiner Risikoprüfung ausgeht (st. Rspr. Vgl. BGH NJW-RR 1988, 1049,1050; BGH NJW-RR 2001, 324,325).
- OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93
Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Vertrags über den Abschluss einer …
Entscheidend ist vielmehr, wie der BGH nunmehr in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, ob der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nach seinen Risikoprüfungsgrundsätzen Veranlassung gehabt hätte, den Vertragsschlußüberhaupt abzulehnen oder den Vertrag zumindest zu anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (BGH VersR 84, 629; NJW-RR 88, 1049; VersR 90, 1382 = VVGE § 16 VVG Nr. 7; VVGE § 16 VVG Nr. 13).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kostenvorschuß bei Ersatzvornahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 23.11.1987 - 2 O 1388/87
- OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1049
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79
Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
Daß auch der Vorschußanspruch bei Verzug oder Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH 77, 60; BGH JZ 1983, 705 m. abl. Anm. Köhler;… Palandt-Thomas 46. Aufl. Bem. 4 zu § 633 BGB). - BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84
Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung
Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
Die in Ziffer VIII 2 a der gleichlautenden, offensichtlich in den einzelnen Konditionen nicht ausgehandelten Notarverträge (§ 1 AGBG) isoliert vereinbarte zweijährige Gewährleistungsfrist verstößt, wie der BGH in BGHZ 96, 111 = NJW 1986, 315 f. ausgesprochen hat, gegen § 11 Nr. 10 f. AGBG. - BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82
Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung
Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
Daß auch der Vorschußanspruch bei Verzug oder Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH 77, 60; BGH JZ 1983, 705 m. abl. Anm. Köhler;… Palandt-Thomas 46. Aufl. Bem. 4 zu § 633 BGB). - BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
Ankündigung der Ersatzvornahme
Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
Ob es überhaupt geeignet gewesen wäre, die Wirkung des § 634, Abs. 1 S. 3 2.HS BGB auszulösen, ist angesichts der Rechtsprechung des BGH (NJW 1987, 889 f.) fraglich, kann hier aber dahinstehen.