Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 02.05.1988

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6217
BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87 (https://dejure.org/1988,6217)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1988 - IVa ZR 158/87 (https://dejure.org/1988,6217)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - IVa ZR 158/87 (https://dejure.org/1988,6217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht einer Versicherung bei Falschbeantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand des Versicherten - Gefahrerheblichkeit eines vom Versicherer nachgefragten Umstandes - Ablehnung des Abschlusses eines Versicherungsvertrages bei früherer gesundheitlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87
    Die Anzeigeobliegenheit ist auch nicht im Wege mündlicher Informationserteilung an die zur Antragsaufnahme von der Beklagten eingesetzten Vermittlungsagenten erfüllt worden, was möglich gewesen wäre und was der Versicherer gegen sich gelten lassen müßte (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 3 c).
  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 158/87
    Maßgebend ist demnach, ob die Beklagte, hätte sie die gebotene umfassende Information über die Vorgänge im Spätherbst 1979 erhalten, Veranlassung gesehen hätte, entweder einen Vertragsschluß überhaupt abzulehnen oder zumindest mit anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629).
  • LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung

    Allerdings ist nicht jede frühere gesundheitliche Störung im Befinden des künftigen Versicherungsnehmers und nicht jede der Beschwerden, die Anlass zur Einschaltung von Ärzten gegeben hat, im Sinne dieser Zweifelsregel geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages abzulehnen oder sich nur auf einen Vertrag mit erhöhten Prämien oder mit Versicherungsausschlüssen einzulassen (BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 234, 235; OLG Hamm R+S 1994, 281).

    Liegt die Gefahrerheblichkeit des erfragten, aber nicht mitgeteilten Umstandes nicht auf der Hand - ist die Gesundheitsstörung also nicht als besonders leicht einzuordnen - so kann der Versicherer das geltend gemachte Fehlen von Gefahrerheblichkeit nur dadurch prozessual wirksam bestreiten, dass er sich dazu äußert, von welchen Grundsätzen er bei seiner Risikoprüfung ausgeht (st. Rspr. Vgl. BGH NJW-RR 1988, 1049, 1050; BGH NJW-RR 2001, 324, 325).

  • LG Bielefeld, 22.02.2007 - 25 O 105/06

    Krankenversicherung - PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen

    Allerdings ist nicht jede frühere gesundheitliche Störung im Befinden des künftigen Versicherungsnehmers und nicht jede der Beschwerden, die Anlass zur Einschaltung von Ärzten gegeben hat, im Sinne dieser Zweifelsregel geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages abzulehnen oder sich nur auf einen Vertrag mit erhöhten Prämien oder mit Versicherungsausschlüssen einzulassen (BGH NJW-RR 1988, 1049,1050; BGH NJW-RR 2001, 234,235; OLG Hamm R+S 1994, 281).

    Liegt die Gefahrerheblichkeit des erfragten, aber nicht mitgeteilten Umstandes nicht auf der Hand - ist die Gesundheitsstörung also nicht als besonders leicht einzuordnen - so kann der Versicherer das geltend gemachte Fehlen von Gefahrerheblichkeit nur dadurch prozessual wirksam bestreiten, dass er sich dazu äußert, von welchen Grundsätzen er bei seiner Risikoprüfung ausgeht (st. Rspr. Vgl. BGH NJW-RR 1988, 1049,1050; BGH NJW-RR 2001, 324,325).

  • OLG Hamm, 12.01.1994 - 20 U 210/93

    Ausgestaltung der Wirksamkeit eines Vertrags über den Abschluss einer

    Entscheidend ist vielmehr, wie der BGH nunmehr in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, ob der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nach seinen Risikoprüfungsgrundsätzen Veranlassung gehabt hätte, den Vertragsschlußüberhaupt abzulehnen oder den Vertrag zumindest zu anderen Bedingungen abzuschließen, als tatsächlich geschehen (BGH VersR 84, 629; NJW-RR 88, 1049; VersR 90, 1382 = VVGE § 16 VVG Nr. 7; VVGE § 16 VVG Nr. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11245
OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88 (https://dejure.org/1988,11245)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.05.1988 - 4 U 13/88 (https://dejure.org/1988,11245)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Mai 1988 - 4 U 13/88 (https://dejure.org/1988,11245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenvorschuß bei Ersatzvornahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79

    Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
    Daß auch der Vorschußanspruch bei Verzug oder Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH 77, 60; BGH JZ 1983, 705 m. abl. Anm. Köhler; Palandt-Thomas 46. Aufl. Bem. 4 zu § 633 BGB).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
    Die in Ziffer VIII 2 a der gleichlautenden, offensichtlich in den einzelnen Konditionen nicht ausgehandelten Notarverträge (§ 1 AGBG) isoliert vereinbarte zweijährige Gewährleistungsfrist verstößt, wie der BGH in BGHZ 96, 111 = NJW 1986, 315 f. ausgesprochen hat, gegen § 11 Nr. 10 f. AGBG.
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
    Daß auch der Vorschußanspruch bei Verzug oder Rechtshängigkeit zu verzinsen ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (BGH 77, 60; BGH JZ 1983, 705 m. abl. Anm. Köhler; Palandt-Thomas 46. Aufl. Bem. 4 zu § 633 BGB).
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.05.1988 - 4 U 13/88
    Ob es überhaupt geeignet gewesen wäre, die Wirkung des § 634, Abs. 1 S. 3 2.HS BGB auszulösen, ist angesichts der Rechtsprechung des BGH (NJW 1987, 889 f.) fraglich, kann hier aber dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht